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Familienzentrum
Träger
Stadt Recklinghausen, FB Kinder, Jugend und FamilieWir möchten für unsere Kinder sinnbildlich ein Ort sein, an welchem sie „wachsen“ können. Wir möchten den Kindern eine Zeit voller Erlebnisse, Spannung, Erfahrungen, Schabernack, Entdeckung, Freundschaft und Staunen ermöglichen. Eine Zeit voller Abenteuer. Deshalb sind wir der „Garten der Abenteuer“.
Gemeinsam mit der katholischen Kindertagesstätte St. Suitbert bilden wir das Familienzentrum NRW Hochlar. Hier leben wir unsere Schwerupunkte:
Im August 2024 wurden wir rezertifiziert.
Montag bis Freitag
Die Schließungszeiten verteilen sich überwiegend auf die Schulferien, werden jährlich mit dem Rat der Kindertageseinrichtung abgestimmt und den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. Wenn Eltern für ihr Kind während der Schließungszeit eine Betreuung benötigen, können Sie sich zur Absprache an die Leitung der Einrichtung wenden.
In unserer Tageseinrichtung arbeiten:
Unsere Kindertageseinrichtung liegt in einem ländlich geprägten Stadtteil. Die Einrichtung zeichnet sich durch eine moderne Bauweise in Form eines Walmdach-Bungalows aus. Die Einrichtung wurde in den Jahren 2021 und 2022 renoviert und modernisiert. Durch die großzügige Verwendung von Holz und dem hellen Farbkonzept wirken die Räume freundlich und gemütlich. Eine große Anzahl von Fenstern macht die Einrichtung hell und lichtdurchflutet.
Zusätzlich zu den Gruppenräumen verfügt jede Gruppe über Nebenräume, welche monatlich mit neuen Bewegungsbaustellen bestückt werden. Unsere Kindergartenturnhalle und unsere großzügige Eingangshalle stehen für "Action". Die Kinder sind jeder Zeit dazu eingeladen, sich zu bewegen. Rennen, Springen, Bobbycarfahren und Toben darf man hier ausgelassen.
Das Spielhaus in der Eingangshalle bietet durch seine vielfältige bauliche Gestaltung, mehrere Höhlen, verschiedene Treppen und Stufengebilde, weitere Bewegungs- und Spielanreize für die Kinder. Hier wird aktuell gerne verstecken gespielt.
Je nach Bedarf können auch verschiedene Materialien aus der Turnhalle in die frei gewählten Aktionen einbezogen werden.
Unser Kindergarten verfügt außerdem über eine kleine aber feine „Bücherei“, in welcher freie Angebote stattfinden, die Logopädin ihre Therapieeinheiten durchführt und verschiedenste Formen der Bilderbuchbetrachtung fest verankert sind. Hier können sich ruhesuchende Kinder zurückziehen und literaturpädagogische Angebote stattfinden.
Unser Außengelände wurde im Frühjahr 2023 neugestaltet. Gemeinsam mit den Eltern, den Erzieher*innen, einer Architektin und vor allem den Kindern (Schwerpunkt Partizipation), fand ein Teilhabeprojekt statt. In diesem Projekt wurde das Außengelände neu geplant und nun wird der Entwurf verwirklicht. Täglich haben unsere Kinder hier die Möglichkeit sich motorischen Herausforderungen zu stellen und fantastische Abenteuer zu erleben.
Wir sind fest davon überzeugt, dass Kinder fähig sind, gute Entscheidungen für sich selbst und auch für andere zu treffen. Dafür braucht es Übung. Wir trauen unseren Kindern viel zu und freuen uns von ganzem Herzen darauf, sie bei verschiedensten Entscheidungsprozessen altersentsprechend begleiten zu dürfen.
Wir möchten unsere Kinder dabei unterstützen, mutig zu sein, sich gut und stark zu fühlen, die Bedürfnisse anderer wahrzunehmen und zu berücksichtigen … über sich selbst hinauszuwachsen.
Um unser Ziel zu erreichen, haben wir uns für die zwei Konzeptionsschwerpunkte „Partizipation und Bewegung“ entschieden.
Als anerkannter Bewegungskindergarten liegt uns Bewegung besonders am Herzen. So wird unseren Kindern täglich die Möglichkeit geboten, ihre Bewegungsfreude auszuleben, sich auszuprobieren und ihrer Energie in Bewegung Ausdruck zu verleihen. Unsere Kinder können täglich sowohl die verschiedenen Spielplatzelemente auf unserem weitläufigen Außengelände nutzen, als auch unsere Turnhalle und unseren abenteuerlichen Flurbereich.
Unser Schwerpunkt „Partizipation“ ist ebenfalls in verschiedensten Bereichen unserer täglichen Arbeit zu entdecken und spiegelt unsere eben bereits beschriebene Grundhaltung wieder. Als Grundlage unseres Bildungsbausteins „Partizipation“ dient unsere Kindergartenverfassung.. Diese entstand 2019 in einer mehrtägigen Schulung, durchgeführt durch den Dozenten Julius Seelig, basierend auf der „Kinderstube der Demokratie“ und wurde seitdem mehrfach überarbeitet und fortgeschrieben.
Partizipation bedeutet Teilhabe. So, wie auch im Kinderbildungsgesetz („KiBiz“) in den allgemeinen Bestimmungen zum Thema Partizipation unter § 16 KiBiz normiert, möchten wir durch unser Konzept die Rahmenbedingungen schaffen, Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Unser Ziel ist es, Kinder auf ihrem Weg zu autonomen, starken Persönlichkeiten zu unterstützen und ihnen entsprechende Handlungskompetenzen zu vermitteln.
Wir möchten Kinder stark machen.
Als Familienzentrum NRW und anerkannter Bewegungskindergarten, freuen wir uns mit verschiedensten Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten. So kooperieren wir beispielsweise mit mehreren örtlichen Sportvereinen, verschiedenen Beratungsstellen und zwei logopädischen Praxen.
Wir gehen mit all unseren Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein. Deshalb ist uns auch der regelmäßige, harmonische Austausch mit den Eltern sehr wichtig. Dazu gehören sachliche Gespräche, wie das jährliche Entwicklungsgespräch, oder themenbezogene Anlass- und Beratungsgespräche. Natürlich möchten wir die Familien aber auch auf gemeinsamen Ausflügen, Festen und in unsere regelmäßigen Austauschcafé noch besser kennenlernen. Hier bieten wir zirka alle drei Wochen die Möglichkeit gemeinsam zu lachen, angeregt zu diskutieren und am Kindergarten-Geschehen intensiv teilzuhaben.
Wir laden alle Familien, deren Kinder in unsere Altersstruktur passen, schriftlich (per E-Mail) zu einem persönlichen Besichtigungstermin ein. Die Besichtigungstermine finden im Herbst statt (Ende Oktober-November).
Aufnahmekriterien
für städtische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in Recklinghausen
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr wird bei der Platzvergabe in dem Umfang berücksichtigt, wie die jeweilige Einrichtung Plätze für Kinder vom 1. Lebensjahr (bzw. wenn nur Typ1 – Gruppen vorhanden sind ab 2 Jahren) bis zur Einschulung zur Verfügung stellen kann.
Die Entscheidung über die Platzvergabe obliegt im Rahmen des Stundenbudgets einer Einrichtung, unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien und nach individueller Beratung der Einrichtungsleitung. Das Buchungsverhalten der Eltern wird über eine jährliche Bedarfsabfrage in jeder Kita abgebildet.
Die Aufnahmekriterien für 45 Stunden Buchungen sind wie folgt festgelegt:
Berufstätigkeit und Ausbildung von Eltern hat die höchste Priorität und wird auch zukünftig an erster Stelle berücksichtigt.
Familien mit einem Bedarf von 45 Stunden auf Grund von Berufstätigkeit/Ausbildung beider Elternteile müssen der Einrichtungsleitung zukünftig einen geeigneten Nachweis über Arbeitszeiten vorweisen, um ihren Bedarf zweifelsfrei feststellen zu können.
Das Kriterium der sozialen Benachteiligung obliegt nach Beratung der Familie zunächst der Einrichtungsleitung. Im Rahmen des 45 Stunden Kontingentes und unter Berücksichtigung der Kriterien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, können hier 45 Stunden Plätze im eigenen Ermessen vergeben werden
Nach Ausschöpfung der 45 Stunden Buchungen in einer Städt. Kindertageseinrichtung werden Anfragen des ASD zukünftig an die Fachabteilung Kindertagesbetreuung oder Jugendhilfeplanung verwiesen. Die Entscheidung über die Aufnahme mit 45 Stunden erfolgt dann unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation und der Kapazität in der Kita im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Ein Nachweis über die Notwendigkeit einer 45 Stunden Buchung ( Arbeitsvertrag, Stundennachweis…) muss zukünftig unabhängig vom Gruppentyp von den Eltern vorgelegt werden.
Die Vergabe aller Plätze in der Kita erfolgt in der Regel zum 01.08. eines Jahres.
Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nicht nach Anmeldedatum.
Sollte der Bedarf an Plätzen das jeweilige Angebot übersteigen, werden Familien auf Plätze in weiterer Entfernung zum Wohnort oder ggf. auch eine Betreuung in der Kindertagespflege hingewiesen.
Bei der Vergabe der insgesamt vorhandenen Plätze gelten folgende Kriterien:
Bevorzugte Aufnahme von Kindern, deren Geschwister bereits die jeweilige Kindertageseinrichtung besuchen
Bevorzugte Aufnahme von Kindern mit Behinderung, die einen wohnbereichsnahen integrativen Kita-Platz wünschen
Bevorzugte Aufnahme von Kindern aus sozial benachteiligten Familien
Wohnsitz der Familie im Stadtteil, in dem die jeweilige Kindertageseinrichtung liegt. Ist die Vergabe der Plätze allein durch den Wohnsitz nicht möglich, weil es zu viele Bewerber gibt, dann werden soziale Kriterien, Altersstruktur der Gruppe, Geschlecht als weitere Kriterien hinzugezogen.
In allen Fällen, in denen die Entscheidung zwischen Familien getroffen werden muss, auf die die oben genannten Kriterien in gleichem Maße zutreffen, entscheidet die Einrichtungsleitung im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden des Elternbeirates[1] nach Gesichtspunkten der von den Familien dargelegten Notwendigkeiten und unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.[2]
[1] § 9 Abs. (5) KiBiz sieht als Aufgabe des Rates der Kindertageseinrichtung die „Vereinbarung von Kriterien zur Aufnahme von Kindern in die Einrichtung“ vor. Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern (§ 9, (3) KiBiz). Deshalb sollte die Leitung der Kindertageseinrichtung Aufnahmeentscheidungen im Einvernehmen mit der/dem Elternratsvorsitzenden oder seinem/ihrem Stellvertreter treffen.
[2] Namen dürfen nicht genannt werden.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Familienbüro Recklinghausen
Große Geldstraße 19
45657 Recklinghausen
Telefon: 492361502323
E-Mail: familienbuero@recklinghausen.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9-17 Uhr
Freitag: 9-14 Uhr
Samstag: 11-14 Uhr
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.